E-Rezepte und Rezepte einfach einlösen

Du kannst dein Rezept ganz einfach bei uns einlösen und profitierst von der diskreten & kompetente pharmazeutische Beratung. 

Egal ob du dein E-Rezept auf dem Smartphone hast oder als Ausdruck. 

Freu dich auf eine bequeme, schnelle, kostenlose Lieferung zu dir nach Hause. 

 

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Das E-Rezept bringt einige Vorteile von denen wie alle profitieren: 

  • Du kannst uns dein E-Rezept schon aus der Arztpraxis Ihr Rezept schicken und deine Medikamente sind schneller verfügbar. 
  • Du kann dein E-Rezept von überall bestellen und dann abholen oder liefern lassen. einfach bequem.
  • Darüber hinaus werden Abgabefehler reduziert. Schlecht lesbare Verschreibungen gehören der Vergangenheit an.
  • Und zu guter Letzt profitierst sowohl du als auch die Umwelt von weniger Papierkram.

Das E-Rezept spart unnötige Wege

Rezeptzettel verlieren? Durch das sichere Speichern von Rezepten in der Telematikinfrastruktur kann dies nicht mehr passieren. Und wer ein einfaches Folgerezept im laufenden Abrechnungsquartal braucht, kann ebenfalls Wege sparen: Denn ein weiterer Arztbesuch wird unnötig, wenn die Praxis das Folgerezept digital über die Telematikinfrastruktur an die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder die E-Rezept-App übermittelt.

Habe ich ein E-Rezept?

Dein E-Rezept kann es in zwei Varianten geben:

  1. Als Ausdruck mit QR-Code, genau wie bisher auch, den dur deine Ärztin oder dein Arzt mitgibt
  2. Als digitale Version mit QR-Code direkt auf Ihr Smartphone

Der Ausdruck des E-Rezepts enthält einen oder mehrere QR-Codes. Der größte QR-Code ist der „Sammelcode“. Damit können Sie alle Medikamente eines Rezepts auf einmal einlösen. Bei mehreren Medikamenten auf einem Rezept erhält jedes einzelnen auch einen eigenen, kleineren QR-Code. Somit kannst du die Medikamente auch einzeln einlösen.

Das E-Rezept kannst du bei uns direkt hier online, per Gematik App, per WhatsApp an +49 7221  22120 oder in der Apotheke Vorort einlösen.

privatrezept e-rezept, muster-zur-einlosung für PKV Kunden

Gibt es das E-Rezept auch für Privatversicherte? 

Privatversicherte erhalten, genau wie bisher auch, das Rezept als Ausdruck ohne QR-Codes. Deine Ärztin oder dein Arzt gibt dir das direkt mit. 

Du erkennst das Privatrezept an der blauen Farbe. Privatrezepte (blauer oder selten weißer Schein) sind ab dem Ausstellungsdatum ist es in der Regel drei Monate lang gültig. Das Privatrezept reichst du anschließend bei deiner privaten Krankenversicherung zur Kostenübernahme der Medikamente ein. Die Zuzahlung beträgt die tatsächlichen Kosten des Mittels.

Dein Privatrezept kannst du auch bei uns direkt hier online, per WhatsApp an +49 7221 22120 oder in der Apotheke Vorort einlösen. 

Gut zu wissen

Du kannst dein E-Rezept ganz einfach in drei Schritten bei uns einlösen.

1.) Das passende „E-Rezept“ in den Warenkorb legen. 
Persönliche Daten ergänzen.

2.) E-Rezept mit dem Smartphone oder Computer hochladen.
Mithilfe unserer App/Webshops einfach das E-Rezept als Foto am Ende des Bestellprozesses hochladen.

3.) Bestellung und ggf. die Bezahlung der Zuzahlung abschließen.
Prüfe deine Daten und wähle dein Zahlweise, die Lieferart und schließe die Bestellung ab.

Nach Eingang Ihrer Bestellung wird Ihr Rezept geprüft und Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung.

Hinweis: Die genaue Höhe der Zuzahlung kann erst nach Prüfung durch unseres Fachpersonals ermittelt werden. Das liegt an der Lieferfähigkeit der Medikamente, den Freigaben der  Krankenkassen für dich.  Dies teilen wir dir mit und du entscheidest ob das passt. Erst dann regeln wir den Versand und ggf. die abschließende Bezahlung. 

Weitere Informationen findest du bei der Gematik.

Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung auf Antrag.

Wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen folgende Richtsätze nicht übersteigt, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr stellen: Diesen Antrag stellen Sie bei Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse. Ihre GKV teilt Ihnen dann das Ergebnis mit. Die Befreiung ist zeitlich begrenzt. Der Antrag muss jährlich neu gestellt werden.

Alleinstehende: EUR 1.110,26.

Ehepaare: EUR 1.751,56.

Zum E-Rezept ohne Zuzahlung – gebührenfrei

Die Zuzahlung hängt bei Rezepten (E-Rezepten) u.a. von unterschiedlichen Faktoren ab. Zunächst entscheidet Ihre Krankenkasse über die Zuzahlung allgemein sowie über die Hersteller der Medikamente die ein Apotheker Ihnen abgeben darf. Daher ist im Vorfeld eine genaue Aussage nicht immer möglich. Die gesetzlichen Bestimmungen und die Zuzahlungstabelle gibt einen guten Anhaltspunkt. 

Die Zuzahlung zu Arznei- und Verbandsmitteln ist wie folgt allgemein geregelt: (Achtung:Ausnahmen)

Preis des Arznei- oder Verbandmittels

Zuzahlung

bis 5 Euro

Preis = Zuzahlung

5 – 50 Euro

5 Euro

50 – 100 Euro

10 % des Preises

ab 100 Euro

10 Euro

Den Zuzahlungsbetrag übermitteln wir Ihnen automatisch per E-Mail, melden uns telefonisch.
Sie bekommen dann eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung. Sie können die Zuzahlung auch digital per PayPal, Kreditkarte oder Giropay leisten 

Deine Medikamente aus Rezepten oder E-Rezepten liefern wir innerhalb Deutschlands portofrei mit DHL

VERSANDKOSTEN:
Deutschland0,00 EUR

Schneller Versand – Die Ware wird in der Regel binnen 1-3 Werktagen durch die DHL geliefert. Dies in Abhängigkeit der Produktverfügbarkeit, Zahlung. Unser Versandteam bearbeitet Ihre Bestellungen von Montag bis Samstag.

Jetzt E-Rezept einlösen - einfach Rezepttyp wählen

Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Für verschreibungspflichtige Medikamente stellt der Arzt ein Rezept aus und der Patient erhält sie in der Apotheke. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten dafür, der Versicherte trägt einen Teil davon als Zuzahlung mit.

Versicherte zahlen für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises dazu, höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Die Zuzahlung beträgt jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels.

Keine Arzneimittel-Zuzahlungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Wie in vielen anderen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch bei der Arzneimittel-Zuzahlung ein wichtiges Signal an die Familien: Kinder unter 18 Jahren sind von allen Arzneimittel-Zuzahlungen befreit. Für Kinder unter 12 Jahren sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in der Regel auch nicht rezeptpflichtige Medikamente von der Kasse bezahlt werden.

Rabattverträge der Krankenkassen greifen 
Krankenkassen dürfen mit pharmazeutischen Firmen Preisnachlässe auf Arzneimittel vereinbaren. Verschreibt der Arzt dann genau das Medikament, für das die Krankenkasse eine Preisermäßigung mit dem Pharmahersteller ausgehandelt hat, wird der Apotheker genau dieses Präparat an den Versicherten aushändigen, es sei denn, die Ärztin oder der Arzt schließt den Austausch ausdrücklich aus. Die Voraussetzungen für die vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel sind gesetzlich geregelt und bedeuten: gleicher Wirkstoff, gleiche Wirkstärke, gleiches Anwendungsgebiet, gleiche oder austauschbare Darreichungsform sowie gleiche Packungsgröße. Bereits seit 2007 sind Apotheken verpflichtet, bevorzugt rabattbegünstigte Arzneimittel abzugeben. Soweit lieferbar. In der aktuellen Praxis muss davon häufig abgewichen werden.   

Kann ich wählen? Wahlfreiheit: Vertragsmedikament oder Wunschmedikament
Medikamente aus Rabattverträgen unterscheiden sich lediglich durch den Preis von anderen Arzneimitteln, die Wirkstoffe sind identisch. Wer sich für ein Wunschmedikament entscheidet, bezahlt zunächst sein Wunschmedikament in der Apotheke aus eigener Tasche. Dann kann er die Rezeptkopie bei seiner Krankenkasse zur Erstattung einreichen, eine Genehmigung obliegt der Krankenkasse.

Weitere Informationen findest du hier: Bundesministerium für Gesundheit

FAQs

Es gibt gesetzliche Zuzahlungen

Der Eigenanteil beträgt zehn Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens fünf und maximal zehn Euro. Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, müssen Sie die Kosten allein tragen. Die Zuzahlung gilt pro Medikament und nicht pro Rezept.

Der GKV-Spitzenverband kann unter bestimmten Bedingungen beschließen, Medikamente von der Zuzahlung zu befreien. Das ist dann der Fall, wenn der Preis eines Arzneimittels mindestens 30 Prozent niedriger ist als der gesetzlich festgelegte Festbetrag.

Gesetzlich Versicherte können sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Die persönliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke gilt: 1 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung

Wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen folgende Richtsätze nicht übersteigt, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr stellen:

Alleinstehende: EUR 1.110,26.

Ehepaare: EUR 1.751,56.

Die Befreiung gilt für ein Kalenderjahr und muss deshalb jedes Jahr neu beantragt werden.

Wichtig: Seit der Gesundheitsreform von 2004 ist eine komplette Zuzahlungsbefreiung für Rentner nicht mehr möglich.

Bei der Ausgabe der Medikamente in der Apotheke ist von der Patientin/vom Patienten für jede verschriebene Medikamentenpackung eine Rezeptgebühr zu bezahlen, wenn der Preis des Medikaments über der Rezeptgebühr liegt. Die Rezeptgebühr ist ein Selbstbehalt, den eine Patientin/ein Patient für ein Medikament leisten muss.

Die Zuzahlung zu Arznei- und Verbandsmitteln ist wie folgt allgemein geregelt: (Achtung:Ausnahmen)

Preis des Arznei-oder Verbandmittels

Zuzahlung

bis 5 Euro

Preis = Zuzahlung

5 – 50 Euro

5 Euro

50 – 100 Euro

10 % des Preises

ab 100 Euro

10 Euro

Die Zuzahlung hängt bei Rezepten (E-Rezepten) u.a. von unterschiedlichen Faktoren ab. Zunächst entscheidet Ihre Krankenkasse über die Zuzahlung allgemein sowie über die Hersteller der Medikamente die ein Apotheker Ihnen abgeben darf. Daher ist im Vorfeld eine genaue Aussage nicht immer möglich. Die gesetzlichen Bestimmungen und die Zuzahlungstabelle gibt einen guten Anhaltspunkt. 

Die Zuzahlung zu Arznei- und Verbandsmitteln ist wie folgt allgemein geregelt: (Achtung:Ausnahmen)

Preis des Arznei- oder Verbandmittels

Zuzahlung

bis 5 Euro

Preis = Zuzahlung

5 – 50 Euro

5 Euro

50 – 100 Euro

10 % des Preises

ab 100 Euro

10 Euro

Den Zuzahlungsbetrag übermitteln wir Ihnen automatisch per E-Mail, melden uns telefonisch.
Sie bekommen dann eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung. Sie können die Zuzahlung auch digital per PayPal, Kreditkarte oder Giropay leisten  

Hilfe nötig? 
Ruf uns gerne an oder schreib uns eine Nachricht: 
+49 7221 221 20

Du erreichst uns: 

Montag – Freitag: 08:30 – 18:30 Uhr 

Samstag: 09:00 – 13:00 Uhr

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